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August 4, 2020

Tarifvertrag dehoga nrw kurzarbeit

Filed under: Uncategorized — admin @ 4:29 pm

Wie im Sozialgesetzbuch III festgelegt, zahlt der Arbeitgeber für die effektive Arbeitszeit und die Bundesagentur für Arbeit steuert eine Kurzarbeitsbeihilfe von 60 % des fehlenden Nettolohns (oder 67 %, wenn der Arbeitnehmer Elternteil ist). 2018 wird diese Zulage für Monatslöhne gewährt, die in Westdeutschland 6.500 Euro und in Ostdeutschland 5.800 Euro nicht überschreiten. Die Kurzarbeit erreichte während der Krise ihren Höhepunkt. Die Zahl der betroffenen Mitarbeiter stieg von 68.317 auf 101.540 auf 1.144.407 im Dreijahreszeitraum von 2007 bis 2009. Ebenso stieg die Zahl der Betriebe, die Kurzarbeit in Den Tag legten, im gleichen Zeitraum von 8.333 auf 10.052 auf 55.937. Nach 2009 sank die Zahl von 502.694 betroffenen Arbeitnehmern im Jahr 2010 auf 112.685 Beschäftigte im Jahr 2017. Derselbe Trend gilt für die Arbeitgeber: 2010 waren 49.121 Betriebe betroffen, 2017 waren es 13.878. Die Einführung von Kurzarbeit muss von Geschäftsführung und Betriebsrat beschlossen werden. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen alle betroffenen Mitarbeiter ihre Zustimmung erteilen. Die Arbeitszeitverkürzung muss vorübergehend und unvermeidbar sein.

Zum Beispiel muss dies auf die wirtschaftlichen Bedingungen (d. h. einen starken Rückgang der Nachfrage), unvorhersehbare Unfälle, höhere Gewalt oder strukturelle Veränderungen zurückzuführen sein. Mit einigen Ausnahmen muss das Unternehmen alle anderen Optionen ausgeschöpft haben, die dazu beitragen könnten, Kurzarbeit zu vermeiden, wie z. B. den Ausgleich von Arbeitszeitkonten oder die Gewährung von Urlaubstagen (nur Urlaubsansprüche für die vorigen Jahre, die genutzt werden sollen – die Ansprüche des laufenden Jahres müssen an die Präferenzen der Arbeitnehmer angepasst werden). Die Höchstdauer der staatlich finanzierten Kurzarbeitsbeihilfe beträgt sechs Monate. Nach den Rechtsvorschriften kann diese Höchstdauer durch Ministerialerlass auf bis zu 12 Monate verlängert werden, wenn außergewöhnliche Umstände auf dem Arbeitsmarkt in bestimmten Branchen oder Regionen vorliegen. Sie kann sogar bis zu 24 Monate verlängert werden, wenn außergewöhnliche Umstände auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vorliegen. 2018 werden Kurzarbeitszulagen für 12 Monate gewährt. Alle Arbeitnehmer, die Sozialversicherungsbeiträge zahlen, haben Anspruch auf Kurzarbeitsgeld, einschließlich Leiharbeitnehmer und Personen mit befristeten Arbeitsverträgen.

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