Stellungnahmen zu den vorgeschlagenen Änderungen werden bis zum 14. November 2019 beantragt. Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf für latente Steuern im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einer einheitlichen Transaktion (vorgeschlagene Änderungen an IAS 12)” veröffentlicht, mit dem klargestellt werden soll, wie Unternehmen latente Steuern auf Leasing- und Stilllegungsverpflichtungen berücksichtigen. Stellungnahmen werden bis zum 14. November 2019 erbeten. Die wichtigste änderungsweise in ED/2019/5 Latent E-Steuer im Zusammenhang mit Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus einer einzigen Transaktion (vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) ist eine vorgeschlagene Befreiung von der ursprünglichen Anerkennungsbefreiung gemäß IAS 12.15(b) und IAS 12.24. Daher würde die anfängliche Anerkennungsbefreiung nicht für Umsätze gelten, bei denen sowohl abzugsfähige als auch steuerpflichtige temporäre Unterschiede bei der erstmaligen Erfassung entstehen, die zur Erfassung latenter Steueransprüche und -verbindlichkeiten in gleicher Höhe führen. Dies wird auch im neu eingefügten Absatz IAS 12.22A erläutert. Aus praktischen und kostentechnischen Gründen ist eine gewisse Vereinfachung für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit vorgesehen, dass ein zu versteuernder Gewinn zur Verfügung steht, gegen den die abzugsfähige temporäre Differenz genutzt werden kann. Eine ähnliche Vereinfachung wird für Erstanwender vorgeschlagen. Der Entwurf der Risikopositionsposition enthält keinen vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens, da der IASB beabsichtigt, dies nach der Risikoposition zu beschließen. Die vorgeschlagenen Änderungen würden rückwirkend gemäß IAS 8 angewendet, und eine frühzeitige Annahme wäre zulässig.
July 11, 2020
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