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July 21, 2020

Honorarnote Muster österreich ohne ust

Filed under: Uncategorized — admin @ 4:39 am

Studierende, die ohne Visum einreisen dürfen, können ihren Antrag auch bei der zuständigen Örtlichen Residenzbehörde einreichen. In der Regel müssen sich Familienangehörige bei der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde in ihrem Wohnsitzland bewerben. Dürfen die Familienangehörigen ohne Visum nach Österreich einreisen, können sie auch bei der lokal zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich einen Antrag stellen. Inhaber einer “Aufenthaltsgenehmigung – Studentin” können eine Arbeitserlaubnis für bis zu 20 Stunden/Woche erhalten. Dabei geht es auch um geringfügige Beschäftigung .” Diese Genehmigung wird ohne Arbeitsmarktkontrolle erteilt. Alternativ können Sie Von Ihrem wissenschaftlichen Betreuer (z.B. für Promotions-/PhD-Studien) eine Bestätigung Ihres akademischen Fortschritts einreichen. Wenn der Versicherungsschutz nicht möglich ist, müssen Sie eine private Krankenversicherung abschließen, die alle Risiken abdeckt (z.B. über www.feelsafe.at). Die Leistungen dieser Versicherung müssen “im Wesentlichen” denen der nationalen Krankenversicherung entsprechen und dürfen sich nicht “erheblich” von ihr unterscheiden. Es ist wichtig, dass die Versicherung keine Wartezeiten, Kostenobergrenzen hat oder bestimmte Risiken ausschließt.

Darüber hinaus muss die Versicherung die medizinische Behandlung in Österreich direkt bezahlen. Um von den Wohnsitzbehörden als “Krankenversicherung für alle Risiken” anerkannt zu werden, muss die betreffende Versicherungsgesellschaft – zusätzlich zur Versicherungspolice – eine ausdrückliche schriftliche Erklärung abgeben, in der sie bestätigt, dass die Versicherung diese Anforderungen erfüllt. Wenn Sie die Aufnahmeprüfung bestehen, müssen Sie Ihre endgültige Zulassungsmitteilung (“Zulassungsbescheid”/”Aufnahmebestätigung”) einreichen und der zuständigen Aufenthaltsbehörde in Österreich (siehe Checkliste) Unterlagen vorlegen, die ausreichende finanzielle Mittel (und auch einen Nachweis der Unterbringung) belegen, um Ihre Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten. Sie müssen Ihre Aufenthaltsgenehmigung innerhalb der Gültigkeitsdauer Ihres Visums einholen. Sie müssen Fotokopien der folgenden Dokumente ihrem persönlich unterschriebenen Antragsformular beilegen (Erläuterung des Antragsformulars) und zusätzlich die Originale mitteilen: Es wird empfohlen, alle ausländischen Dokumente in legalisierter deutscher Ãœbersetzung sowie ausländische Dokumente und Nachweise (z.B. Geburtsurkunde, polizeiliche Freigabebescheinigung) in legalisierter Form nach den geltenden Vorschriften einzureichen. Bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres müssen Sie bei der Gesundheitskasse eine gültige Bestätigung Ihrer weiteren Hochschuleinschreibung (“Fortsetzungsbestätigung”) vorlegen. Dies muss für das gesamte Studienjahr den Nachweis erbringen, dass Sie berechtigt sind, Ihr Studium als Studienstudent (“ordentliche/r Studierende/r”) an der österreichischen Universität (oder als Nicht-Studienstudent (“außerordentliche/r Studierende/r”) in einem Universitätsvorbereitungsprogramm (“Vorstudienlehrgänge”) fortzusetzen.

Wäre dankbar, wenn jemand einem verwirrten Ausländer den Unterschied zwischen MWST und UST erklären könnte! Wenn Ihre “Aufenthaltsgenehmigung – Student” zu diesem Zweck verlängert wurde, können Sie sie nur beim nächsten Mal in eine “Rot-Weiß-Rote Karte” (z.B. für Hochschulabsolventen), eine “Siedlungsgenehmigung – Forscher”, eine “Blue Card EU” oder den Aufenthaltstitel “Familienmitglied” ändern. * Ehegatten, Partner in einer Zivilunion und unverheiratete Minderjährige. Ehegatten und Partner in einer Zivilunion müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 21 Jahre alt sein. Studiengänge an allen Universitäten und Fachhochschulen sowie Nicht-Studienstudierende (“außerordentliche Studierende”) an Universitätsvorbereitungsprogrammen (“Vorstudienlehrgänge”) erfüllen die Forderung nach einer “Krankenversicherung für alle Risiken”, wenn sie nach der Einreise in Österreich und der Einschreibung an der Hochschule eine Studentenselbstversicherung bei der lokal zuständigen Österreichischen Gesundheitskasse abschließen.

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